Fördermittelmanagement
Von Dr. Christian Musewald, CEO von CuriousMinds
Einleitung
Vielen Dank für Ihr Interesse an den Dienstleistungen von CuriousMinds. Wir sind in München ansässig und erstellen seit 2018 Förderanträge für Unternehmen, die neue, verbesserte technische Produkte auf den Markt bringen oder ihre internen Prozesse mit neu zu entwickelnden Anlagen und Maschinen optimieren wollen. Unsere Kunden kommen aus den unterschiedlichsten Branchen wie Maschinenbau, Informationstechnologie, Elektrotechnik, Fahrzeugbau, Schiffbau oder Medizintechnik und sind über ganz Deutschland verteilt. Verfügt Ihr Unternehmen über eine eigene Konstruktion und Fertigung? Wenn Ihr Unternehmen neue technische Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt bringen oder interne Prozesse mit selbst zu entwickelnden Maschinen optimieren möchte, dann sprechen Sie mit uns über Ihre anstehenden Projekte! Auch Projekte, z.B. Maschinen und Anlagen, die Sie im Kundenauftrag entwickelt und gebaut haben, können gefördert werden. Das Besondere an der Forschungsprämie: Sie können Ihre Projekte auch nachträglich fördern lassen! Wir streben eine partnerschaftliche, transparente und nachhaltige Kundenbeziehung an und möchten Ihr Partner in Sachen Fördermittel sein und Sie auf Ihrem Weg begleiten. Unser Know-how aus über 100 eingereichten Förderanträgen mit einer Erfolgsquote von > 90% stellen wir Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam erfolgreich zu sein.
Fördermittelmanagement "Forschungszulage"
Allgemeines zum Forschungszulagengesetz
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) zugestimmt, auf dessen Grundlage ab 2020 eine jährliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von bis zu 1.000.000 Euro möglich ist. Das Gesetz dient der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Beim Einsatz eigenen Forschungspersonals werden 25 % der Löhne und Gehälter einschließlich der steuerfreien Sozialversicherungsbeiträge auf die Jahressteuerschuld angerechnet und ein verbleibender Überschuss erstattet. Durch die Erstattung können Unternehmen auch in Verlustphasen von der Förderung profitieren, so dass die Forschungsprämie auch für Start-ups mit Anlaufverlusten attraktiv ist. Gleiches gilt für die Auftragsforschung. Die Zulage, die dem Auftraggeber und nicht dem Auftragnehmer zusteht, beträgt rechnerisch 15 % der an den Auftragnehmer gezahlten Vergütung. Die Forschungsprämie beträgt zwar auch hier 25%, jedoch werden nur 60% der Vergütung berücksichtigt. Das Verfahren zur Sicherung der Forschungsprämie ist zweistufig: 1. Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungsprämie (BSFZ) 2. Antrag auf Festsetzung der Forschungsprämie beim zuständigen Finanzamt
Anspruchsberechtigte
Antragsberechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie nicht steuerbefreit sind und weitere Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus sind auch Mitunternehmerschaften und damit Personengesellschaften antragsberechtigt. "Verbundene Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes können den Förderhöchstbetrag nur einmal in Anspruch nehmen, vertraglich kooperierende Unternehmen dagegen jeweils für sich.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Steuerlich begünstigt sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Ausschluss bestimmter Unternehmen
Unter anderem sind Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten von der Forschungszulage ausgeschlossen.
Förderung
Eigenbetriebliche Forschung
Zuwendungsfähig sind beim Einsatz eigenen Personals die beim Zuwendungsempfänger lohnsteuerpflichtigen Arbeitslöhne der mit der Forschung betrauten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die tatsächlich entstandenen steuerfreien Aufwendungen (Sozialversicherungsbeiträge). Zum Nachweis ist eine prüffähige Dokumentation zu erstellen. Auftragsforschung Bei Auftragsforschung werden 60 % der an den Auftragnehmer gezahlten Vergütung berücksichtigt. Der Prozentsatz stellt einen pauschalierten Anteil dar, der auf die Personalkosten des Auftragnehmers entfallen soll. Ein Einzelnachweis der Personalkosten des Auftragnehmers ist nicht erforderlich und kann auch nicht zur Erhöhung des Prozentsatzes herangezogen werden. Die Förderung der Auftragsforschung ist nicht auf Aufträge an inländische Auftragnehmer beschränkt. Gefördert werden auch Auftragsforschungsvorhaben, bei denen der Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Staat hat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet.
Besonderheiten bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Für Einzelunternehmen und Gesellschafter von Personengesellschaften sieht das Gesetz Sonderregelungen vor. Danach können nachgewiesene Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern in pauschalierter Höhe (40 EUR je Arbeitsstunde, maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche) gefördert werden. Damit können auch Unternehmer, die nicht als Kapitalgesellschaft organisiert sind, von der Förderung profitieren.
Höchstbetrag und Forschungszulage
Die Forschungsprämie beträgt 25% der Bemessungsgrundlage und ist mit EUR 4 Mio. begrenzt, sodass jährlich maximal EUR 1.000.000 in Anspruch genommen werden können. Die Forschungsprämie wird in einem gesonderten Bescheid festgesetzt und bei der nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung zur Gänze auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Übersteigt die Forschungsprämie die festgesetzte Steuer, erfolgt eine Erstattung, die bei Unternehmen in Verlustphasen bis zu 100 % betragen kann. Übersteigende Aufwendungen können ggf. im Rahmen anderer Fördermaßnahmen begünstigt werden. Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Kumulierung vor. Aufwendungen, die in die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie einfließen, dürfen jedoch nicht im Rahmen anderer Förderungen oder Beihilfen berücksichtigt worden sein. Eine doppelte Förderung derselben Aufwendungen ist somit ausgeschlossen.
Antrag auf Förderung
Die steuerliche Förderung ist antragsgebunden. Der Anspruchsberechtigte kann die Forschungsprämie nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei seinem Finanzamt beantragen. Anspruchsberechtigte Mitunternehmerschaften haben den Antrag beim Feststellungsfinanzamt zu stellen. Dem Antrag ist unter anderem eine Bescheinigung über die Förderungswürdigkeit jedes im Antrag aufgeführten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens beizufügen. Diese Bescheinigung ist über das Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungsprämie zu beantragen. Die erste Bescheinigung für ein Wirtschaftsjahr ist für den Antragsteller gebührenfrei, wobei mehrere Forschungsvorhaben in einem Antrag angegeben werden können. Bei mehreren Anträgen für ein Wirtschaftsjahr können Gebühren erhoben werden.
Inkrafttreten und Anwendung
Das Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Begünstigt sind nur Vorhaben, mit deren Arbeiten nach dem Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes begonnen oder für die der Auftrag nach dem Inkrafttreten erteilt wurde.
Rückwirkend
Anders als die meisten Fördermittel muss die Forschungszulage nicht vor Beginn eines Projektes beantragt werden. Sie kann rückwirkend beantragt werden und zwar für Projekte, mit denen erst nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde.
Themenoffenheit
Es gibt keine Vorgaben bezüglich des Entwicklungsthemas oder des technologischen Schwerpunktes der F&E-Projekte.
Der Ablauf
1. In einem ersten Telefongespräch bzw. Videokonferenz lernen wir uns kennen und besprechen mögliche Projekte, die in Ihrem Unternehmen seit dem 1. Januar 2020 durchgeführt wurden und/oder die für das aktuelle Jahr anstehen bzw. geplant sind. In diesem ca. 30 min dauernden Gespräch kann CuriousMinds eine erste Einschätzung abgeben, ob es bei Ihrem Projekt bzw. Projekten mögliches Förderpotential gibt.
2. Wenn es ein Förderpotential gibt und wir gemeinsam zusammenarbeiten wollen, dann verabreden wir einen Workshoptermin bei Ihnen vor Ort. Eine spezielle Vorbereitung für den Workshop Ihrerseits ist nicht notwendig. Wichtig ist, dass in dem Workshop der oder die Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die technisch Auskunft über das bzw. die Projekte geben kann. Nach dem Ende des Workshops hat CuriousMinds alle erforderlichen Informationen, um Ihr Förderprojekt/ -projekte technisch und inhaltlich zu beschreiben. Anschließend erhalten Sie eine Checkliste, in dem Unternehmensdaten wie z. B. Aufwendungen für FuE-Aktivitäten, Umsätze, Bilanzsummen, Anzahl Mitarbeiter einzutragen und an uns zu senden sind.
3. Da der Antrag nur digital eingereicht werden kann, benötigt CuriousMinds die eMail-Adresse und Passwort, um den Antrag auf dem Portal der Bescheinigungsstelle zu erstellen. Die offizielle Antragseinreichung wird per Knopfdruck durch Ihr Unternehmen ausgelöst.
4. Nach ca. 12 Wochen erhalten Sie eine Nachricht, ob Ihr Förderantrag bewilligt wurde oder nicht. 5. Von dem Workshop bis zum offiziellen Hochladen des Förderantrages vergehen ca. 2-3 Wochen
Fördermittelmanagement "ZIM"
Ablauf der Antragstellung
In einem ersten Telefonat oder einer Videokonferenz lernen wir uns kennen und besprechen mögliche Projekte, die in Ihrem Unternehmen anstehen oder geplant sind. In diesem ca. 45-minütigen Gespräch kann CuriousMinds eine erste Einschätzung geben, ob Ihr(e) Projekt(e) förderungswürdig sind. Da wir erfolgsbasiert arbeiten, können Sie sicher sein, dass wir unsere gesamte Expertise einbringen, um Ihnen in diesem Gespräch eine realistische und ehrliche Einschätzung der Förderfähigkeit zu geben. Wenn Förderpotenzial besteht und wir gemeinsam arbeiten wollen, vereinbaren wir einen Workshop-Termin bei Ihnen vor Ort. Vor Beginn des Workshops ist es uns wichtig, einen kurzen Rundgang durch Ihr Unternehmen zu machen, um mit eigenen Augen zu sehen, was Sie machen und um ein "Gefühl" für Ihr Unternehmen zu bekommen. Mit diesen Eindrücken starten wir dann in den Workshop, in dem die technischen Informationen des Projektes strukturiert besprochen und dokumentiert werden. Eine besondere Vorbereitung Ihrerseits ist für den Workshop nicht erforderlich. Am Ende des Workshops haben wir alle notwendigen Informationen, um Ihr Förderprojekt technisch und inhaltlich zu beschreiben. Anschließend erhalten Sie eine Checkliste, in die Sie die persönlichen Daten der Projektmitarbeiter und Unternehmensdaten wie Umsatz, Bilanzsumme oder Mitarbeiterzahl eintragen und an uns zurücksenden. Vom Workshop bis zum fertigen Förderantrag vergehen durchschnittlich 3-4 Wochen. Sobald der Förderantrag eingereicht ist, können Sie offiziell mit dem Förderprojekt beginnen. Nach ca. 12 Wochen erhalten Sie eine Nachricht, ob Ihr Förderantrag bewilligt wurde oder nicht.
Der Workshop
• Dauer: 5 h - 6 h • Equipment: 1 Flip-Chart & Flip-Chart Papier
• Teilnehmer aus Ihrem Unternehmen: 1 Person, die sich technisch mit dem Projekt auskennt und/ oder der verantwortliche technische Projektleiter/ Projektingenieur.
Der Ablauf nach Bewilligung
Wird der Förderantrag bewilligt, dann übernehmen wir für Sie folgende Aufgaben:
1. Ausfüllen der erforderlichen Formulare
2. Erstellung der unterschriftsreifen Zahlungsanforderungen
3. Erstellung von unterschriftsreifen Nachweisen wie z. B. Stundennachweise
4. Erstellung der Zwischenberichte
5. Erstellung des Verwendungsnachweises
6. Bei Personaländerungen oder Änderungen bei der Projektlaufzeit: Erstellung der unterschriftsreifen Formulare
Ihr Nutzen
▪ Wir reduzieren Ihren administrativen Aufwand während und nach der Antragserstellung auf ein Minimum
▪ Sie profitieren von dem Know-how aus über 100 verschiedenen Förderprojekten
▪ Wir greifen auf ein Netzwerk aus erfahrenen Experten zurück
▪ Sie zahlen unser erfolgsabhängiges Honorar erst dann, wenn die Fördermittel bewilligt sind.
Wenn Ihr Unternehmen neue technische Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt bringen oder interne Prozesse mit selbst zu entwickelnden Produkten optimieren möchte, dann sprechen Sie mit uns über Ihre anstehenden Projekte.
Wir streben eine partnerschaftliche, transparente und nachhaltige Kundenbeziehung an und wollen
Ihr Partner in Sachen Fördermittel sein und Sie auf Ihrem Weg begleiten. Unser Know-how aus bisher eingereichten Förderanträgen mit einer Erfolgsquote von > 90% stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um gemeinsam erfolgreich zu sein.
Mit herzlichen Grüßen, Ihr
Dr. Christian Musewald
Wir helfen Ihnen bei Ihren strategischen und technologischen Aufgaben
CuriousMinds strategische und technische Unternehmensberatung
München, Bayern, Deutschland
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