Fördermittelmanagement
Von Dr. Christian Musewald, CEO von CuriousMinds
Einleitung
Vielen Dank für Ihr Interesse an den Dienstleistungen von CuriousMinds. Unser Base Camp ist München und wir erstellen seit 2018 Förderanträge für Unternehmen, die neue, verbesserte technische Produkte auf den Markt bringen oder ihre internen Abläufe mit neu zu entwickelnden Anlagen und Maschinen optimieren wollen. Unsere Kunden kommen aus den verschiedensten Branchen wie z. B. dem Maschinenbau, der Informationstechnologie, der Elektrotechnik, dem Fahrzeugbau, Schiffbau oder der Medizintechnik und sind über das gesamte Bundesgebiet verstreut. Hat Ihr Unternehmen eine eigene Konstruktion & Fertigung? Wenn Ihr Unternehmen neue technische Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt bringen oder interne Prozesse mit selbst zu entwickelnden Maschinen optimieren möchte, dann lassen Sie uns über Ihre anstehenden Projekte reden! Auch Projekte,z.B. Maschinen und Anlagen, die Sie im Kundenauftrag entwickelt und konstruiert haben, lassen sich fördern. Das Besondere an der Forschungszulage ist, dass Sie sich Ihre Projekte auch nachträglich fördern lassen können! Wir streben eine partnerschaftliche, transparente und nachhaltige Kundenbeziehung an und wollen Ihr Partner in Sachen Fördermittel sein und Sie dabei begleiten. Unser Know-how aus über 100 gestellten Förderanträgen mit einer Erfolgsquote von > 90% stellen wir Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam erfolgreich zu sein.
Fördermittelmanagement "Forschungszulage"
Allgemeines zum Forschungszulagengesetz
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zugestimmt, auf dessen Grundlage ab 2020 eine jährliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Höhe von bis zu EUR 1.000.000 möglich wird. Das Gesetz dient der Stärkung des Unternehmensstandorts Deutschland. Bei dem Einsatz eigener forschender Mitarbeiter werden 25 % der Löhne und Gehälter samt steuerfreier Sozialversicherungsbeiträge auf die jährliche Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet. Durch die Erstattung können Unternehmen auch in Verlustphasen von der Förderung profitieren, so dass die Forschungszulage auch für Start-Ups mit Anlaufverlusten attraktiv ist. Dies gilt auch für Auftragsforschung. Die Zulage, die dem Auftraggeber und nicht dem Auftragnehmer zusteht, beträgt rechnerisch 15% des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts. Zwar beträgt die Forschungszulage auch hier 25%, doch werden nur 60% des Entgelts berücksichtigt. Das Verfahren für die Gewährleistung der Forschungszulage ist zweistufig: 1. Antrag auf Erteilung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) 2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt
Anspruchsberechtigte
Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt wie beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie nicht steuerbefreit sind und soweit sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Daneben sind auch Mitunternehmerschaften und damit Personengesellschaften anspruchsberechtigt. „Verbundene“ Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes können den Förderhöchstbetrag nur einmal erhalten, vertraglich kooperierende Unternehmen dagegen jeweils für sich.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Steuerlich begünstigt sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Ausschluss bestimmter Unternehmen
Unter anderem sind Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten von der Forschungszulage ausgeschlossen.
Förderung
Eigenbetriebliche Forschung
Förderfähig sind bei dem Einsatz eigener Mitarbeiter die beim Anspruchsberechtigten dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslöhne der mit der Forschung betrauten Arbeitnehmer sowie die tatsächlich angefallenen steuerfreien Aufwendungen (Sozialversicherungsbeiträge). Zur Nachweisführung ist eine nachprüfbare Dokumentation zu erstellen. Auftragsforschung Bei der Auftragsforschung werden 60% des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts berücksichtigt. Der Prozentsatz repräsentiert einen pauschalierten Anteil, der auf Arbeitslöhne beim Auftragnehmer entfallen soll. Ein Einzelnachweis des Personalaufwands des Auftragnehmers ist nicht erforderlich und kann auch nicht zur Erhöhung des Prozentsatzes herangezogen werden. Die Förderung der Auftragsforschung ist nicht auf Aufträge an inländische Auftragnehmer beschränkt. Zu den begünstigten Vorhaben gehören auch Auftragsforschungen, bei denen der Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet, hat.
Besonderheiten bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Für Einzelunternehmen und Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft sieht das Gesetz Sonderregelungen vor. Danach können nachgewiesene Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern in pauschalierter Höhe (EUR 40 je Arbeitsstunde, maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche) förderfähig sein. Hierdurch können auch nicht als Kapitalgesellschaft organisierte Unternehmer von der Zulage profitieren.
Höchstbetrag und Forschungszulage
Die Forschungszulage beträgt 25% der Bemessungsgrundlagen, die auf EUR 4 Mio. limitiert ist, so dass jährlich maximal EUR 1.000.000 in Anspruch genommen werden können. Die Forschungszulage wird in einem separaten Bescheid festgesetzt und bei der nächsten Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Wenn die Forschungszulage die festgesetzte Steuer übersteigen sollte, erfolgt eine Erstattung, so dass es bei Unternehmen in Verlustphasen zu einer Auszahlung von bis zu 100% kommen kann. Übersteigende Aufwendungen können gegebenenfalls im Rahmen anderer Fördermaßnahmen begünstigt sein. Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer Kumulierung vor. Jedoch dürfen die Aufwendungen, die in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage eingeschlossenen sind, nicht im Rahmen anderer Förderungen oder Beihilfen einbezogen worden sein. Eine doppelte Begünstigung der gleichen Aufwendungen ist damit ausgeschlossen.
Antrag auf Förderung
Die steuerliche Förderung ist antragsgebunden. Der Anspruchsberechtigte kann bei seinem Finanzamt nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres einen Antrag auf Forschungszulage nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz stellen. Anspruchsberechtigte Mitunternehmerschaften müssen den Antrag beim Feststellungsfinanzamt stellen. Dem Antrag ist u.a. eine Bescheinigung beizufügen, die die Förderfähigkeit jedes im Antrag aufgeführten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bestätigt. Diese Bescheinigung ist auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage zu beantragen. Die erste Bescheinigung für ein Wirtschaftsjahr ist für den Antragsteller gebührenfrei, wobei mehrere Forschungsvorhaben in einem Antrag ausgewiesen werden können. Bei mehreren Anträgen für ein Wirtschaftsjahr können Gebühren erhoben werden.
Inkrafttreten und Anwendung
Das Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Begünstigt sind nur Vorhaben, mit deren Arbeiten nach dem Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes begonnen oder für die der Auftrag nach dem Inkrafttreten erteilt wurde.
Rückwirkend
Anders als die meisten Fördermittel muss die Forschungszulage nicht vor Beginn eines Projektes beantragt werden. Sie kann rückwirkend beantragt werden und zwar für Projekte, mit denen erst nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde.
Themenoffenheit
Es gibt keine Vorgaben bezüglich des Entwicklungsthemas oder des technologischen Schwerpunktes der F&E-Projekte.
Der Ablauf
1. In einem ersten Telefongespräch bzw. Videokonferenz lernen wir uns kennen und besprechen mögliche Projekte, die in Ihrem Unternehmen seit dem 1. Januar 2020 durchgeführt wurden und/oder die für das aktuelle Jahr anstehen bzw. geplant sind. In diesem ca. 30 min dauernden Gespräch kann CuriousMinds eine erste Einschätzung abgeben, ob es bei Ihrem Projekt bzw. Projekten mögliches Förderpotential gibt.
2. Wenn es ein Förderpotential gibt und wir gemeinsam zusammenarbeiten wollen, dann verabreden wir einen Workshoptermin bei Ihnen vor Ort. Eine spezielle Vorbereitung für den Workshop Ihrerseits ist nicht notwendig. Wichtig ist, dass in dem Workshop der oder die Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die technisch Auskunft über das bzw. die Projekte geben kann. Nach dem Ende des Workshops hat CuriousMinds alle erforderlichen Informationen, um Ihr Förderprojekt/ -projekte technisch und inhaltlich zu beschreiben. Anschließend erhalten Sie eine Checkliste, in dem Unternehmensdaten wie z. B. Aufwendungen für FuE-Aktivitäten, Umsätze, Bilanzsummen, Anzahl Mitarbeiter einzutragen und an uns zu senden sind.
3. Da der Antrag nur digital eingereicht werden kann, benötigt CuriousMinds die eMail-Adresse und Passwort, um den Antrag auf dem Portal der Bescheinigungsstelle zu erstellen. Die offizielle Antragseinreichung wird per Knopfdruck durch Ihr Unternehmen ausgelöst.
4. Nach ca. 12 Wochen erhalten Sie eine Nachricht, ob Ihr Förderantrag bewilligt wurde oder nicht. 5. Von dem Workshop bis zum offiziellen Hochladen des Förderantrages vergehen ca. 2-3 Wochen
Fördermittelmanagement "ZIM"
Ablauf der Antragstellung
In einem ersten Telefongespräch bzw. Videokonferenz lernen wir uns kennen und besprechen mögliche Projekte, die in Ihrem Unternehmen anstehen bzw. geplant sind. In diesem ca. 45 min dauernden Gespräch kann CuriousMinds eine erste Einschätzung abgeben, ob es bei Ihrem Projekt bzw. Projekten mögliches Förderpotential gibt. Da wir erfolgsabhängig arbeiten, können Sie sicher sein, dass wir unsere gesamte Expertise einbringen, um in diesem Gespräch eine realistische und ehrliche Einschätzung der Förderfähigkeit zu geben. Wenn es ein Förderpotential gibt und wir gemeinsam zusammenarbeiten wollen, dann verabreden wir einen Workshoptermin bei Ihnen in vor Ort. Vor Beginn des Workshops ist uns ein kurzer Rundgang durch Ihr Unternehmen wichtig, um mit eigenen Augen zu sehen, was Sie machen und um ein "Gefühl" für Ihr Unternehmen zu bekommen. Mit diesen Eindrücken starten wir dann in den Workshop, in dem die technischen Informationen des Projektes strukturiert besprochen und dokumentiert werden. Eine spezielle Vorbereitung für den Workshop Ihrerseits ist nicht notwendig. Nach dem Ende des Workshops haben wir alle erforderlichen Informationen, um Ihr Förderprojekt technisch und inhaltlich zu beschreiben. Anschließend erhalten Sie eine Checkliste, in der personenbezogene Daten der Projektmitarbeiter und Unternehmensdaten wie Umsätze, Bilanzsummen oder Anzahl Mitarbeiter einzutragen und an uns zu senden sind. Von dem Workshop bis zum fertigen Förderantrag dauert es durchschnittlich 3-4 Wochen. Ist der Förderantrag eingereicht, können Sie auch offiziell mit dem Förderprojekt starten. Nach ca. 12 Wochen erhalten Sie eine Nachricht, ob Ihr Förderantrag bewilligt wurde oder nicht.
Der Workshop
• Dauer: 5 h - 6 h • Equipment: 1 Flip-Chart & Flip-Chart Papier
• Teilnehmer aus Ihrem Unternehmen: 1 Person, die sich technisch mit dem Projekt auskennt und/ oder der verantwortliche technische Projektleiter/ Projektingenieur.
Der Ablauf nach Bewilligung
Wird der Förderantrag bewilligt, dann übernehmen wir für Sie folgende Aufgaben:
1. Ausfüllen der erforderlichen Formulare
2. Erstellung der unterschriftsreifen Zahlungsanforderungen
3. Erstellung von unterschriftsreifen Nachweisen wie z. B. Stundennachweise
4. Erstellung der Zwischenberichte
5. Erstellung des Verwendungsnachweises
6. Bei Personaländerungen oder Änderungen bei der Projektlaufzeit: Erstellung der unterschriftsreifen Formulare
Ihr Nutzen
▪ Wir reduzieren Ihren administrativen Aufwand während und nach der Antragserstellung auf ein Minimum
▪ Sie profitieren von dem Know-how aus über 100 verschiedenen Förderprojekten
▪ Wir greifen auf ein Netzwerk aus erfahrenen Experten zurück
▪ Sie zahlen unser erfolgsabhängiges Honorar erst dann, wenn die Fördermittel bewilligt sind.
Wenn Ihr Unternehmen neue technische Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt bringt oder interne Prozesse mit selbst zu entwickelnden Produkte optimieren möchte, dann lassen Sie uns über Ihre anstehenden Projekte reden.
Wir streben eine partnerschaftliche, transparente und nachhaltige Kundenbeziehung an und wollen
Ihr Partner in Sachen Fördermittel sein und Sie dabei begleiten. Unser Know-how aus unseren bisher gestellten Förderanträgen mit einer Erfolgsquote von > 90% stellen wir Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam erfolgreich zu sein.
Mit herzlichen Grüßen, Ihr
Dr. Christian Musewald
Wir helfen Ihnen bei Ihren strategischen und technologischen Aufgaben
CuriousMinds strategische und technische Unternehmensberatung
München, Bayern, Deutschland
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